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Der GFE - Skandal
Justiz macht HIGHTEC - Firma platt !
Seite 4

Die rechtswidrigen Handlungen und Unterlassungen der Justiz in Nürnberg

 

 

 

Bitte lesen Sie zunächst Seite 7 - und dann erst hier weiter. Danke.

Ich habe nachstehend ein paar § aus dem Internet heruntergeladen. Dies aus dem Grund, dass diese  - und viele, viele andere § - Anwendung finden können auf das Vorgehen der Justiz in Bayern gegen die GFE-Group in Nürnberg.

 

Lesen Sie zunächst diese Sachstandsschilderung und dann die § und fragen Sie dann mal Anwälte, was die denn da so meinen !

 

 

Beginnen wir mit der Pressemeldung auf Seite 1 dieser Homepage.

 

Diese Pressemeldung ( PM ) ist  v o r s ä t z l i c h   g e f ä l s c h t  , was sich sehr leicht beweisen lässt.

Hierzu stelle ich die Beschuldigungen und die Tatsachen ganz  einfach einmal gegenüber :

 

 

 

Zitat aus Absatz 3 der PM :

" Nach dem Geschäftsmodell der Firmengruppe sollten deren Kunden die Anlagen anschließend zurückverpachten und durch den Pachtzins die versprochenen Renditen erzielen . "

Tatsache ist, dass die Sache mit dem " Verpachten " und " Pachten " erst im September 2010  von der GFE angeboten wurde und auch keinerlei Verpflichtung beinhaltete, so zu verfahren.

Wie Sie dem Fragebogen auf Seite 3 entnehmen können, wurden die meisten BHKW aber schon vorher verkauft ! 

Entstanden war dieses Angebot aus der Gegebenheit heraus, dass die GFE gedrängt wurde Garantien abzugeben, welche noch über das schon umfangreiche Garantieangebot ( siehe z.B. Prospekte der GFE aus Mitte 2010 ) an die Käufer der BHKW hinausgingen im Hinblick auf die 20-jährige Betriebszeit der Anlagen. 

Horst Kirsten äusserte sich damals dazu folgendermassen :

" Wenn ich schon für alles geradestehen muss, dann kann ich auch gleich pachten. "

Insofern handelt es sich bei dem Geschäftsmodell der GFE-Group keinesfalls um ein Kapitalanlagemodell ( Anmerkung : in der PM ist weiter unten ausdrücklich von " Anlegern " die Rede ), sondern um den Verkauf von BHKW mit umfassenden Garantien für den Betrieb dieser Anlagen, wozu dann im Laufe des Jahres ein Angebot des Anpachtens der Anlagen hinzutrat.

 

 

 

Zitat aus Absatz 4 der PM, Satz 1 :

" ... vertriebenen Modelle weder unter technischen noch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten realisierbar sind."

Hier wird der Vorsatz in den Fälschungen evident !

Das ZDF hat in seiner Sendung " Frontal 21 " am 07.12.2010 einen Bericht über die GFE ausgestrahlt. Hierzu wurden mit versteckter Kamera ( trotz des Fotografierverbotes ! ) Aufnahmen gemacht und hierbei kam auch das Gutachten der DEKRA vom 24.09.2010 zur Sprache. 

Die Verbrauchswerte an Rapsöl, welche in einem mehrseitigen Bericht der DEKRA Stuttgart an die GFE vom 27.09.2010 festgeschrieben sind  u n d  dort sogar als " potentieller Bereichswert " deklariert werden, mussten somit zwangsweise auch der Staatsanwaltschaft vorliegen, allzumal Markus Gailfuß diese Werte im Internet veröffentlicht hat und - wie ein Video von br-online direkt nach dem 30.11.2010 zeigt - die Staatsanwaltschaft wohl schon längere Zeit  auch  v o r  dem 30.11.2010 Kontakt zu Markus Gailfuß hatte. Dies deutet er sogar auf seiner Homepage an.

Dieser Verbrauchswert liegt mit 0,119 l / kWh noch erheblich unter den Prospektwerten von 0,135 l / kWh.

Weiterhin hatte z.B. der Vertrieb der GFE in einer Mail diesen Wert ebenso bekannt gemacht wie dies Horst Kirsten vor über 400 Personen am Gala-Abend der GFE, 25.09.2010, tat.

Der Staatsanwaltschaft war vor dem 30.11.2010 doch dann sicher auch bekannt, dass es da ein weiteres Gutachten gab vom TÜV Süd Czech von Ende Oktober 2010, welches den Wert der DEKRA durch einen Verbrauchswert von 0,114 l / kWh bestätigt.

Legt man diese begutachteten Verbrauchswerte zugrunde, so muß man fragen, welchen " Verdacht " die Staatsanwaltschaft hierauf aufbauen will, es sei denn, da stecken ganz andere Absichten dahinter, worauf im Kapitel " Der Brief der -Lords of Justice- " auf Seite 5 dieser Homepage eingegangen werden wird.  

Mit diesen revolutionären Verbrauchswerten der GFE lassen sich sogar noch bei erheblich gestiegenen Rapsölpreisen sehr gute Renditen erzielen, wie man leicht ausrechnen kann.

 

Erschwerend kommt zu Lasten der Staatsanwaltschaft und als weiterer Beweis für den Vorsatz noch hinzu, dass die GFE auch am Verkauf der BHKW bereits glänzend verdient hat.

Die Herstellkosten um BHKW mit einer Gesamtleistung von 150 kW in einem Container aufzustellen, mit dem ESS auszurüsten und einspeisefertig anzuschliessen betragen bei ordnungsgemässer Wirtschaftsführung nur ca. 30 % des Verkaufspreises. Selbst unter Berücksichtigung der anderen Kosten aus Verwaltung und Vertrieb verbleibt immer noch ein Überschuss von ca. 50 % des Verkaufspreises zugunsten der GFE !

 

Die oben zitierten Verdächtigungen der Staatsanwaltschaft entbehren somit in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht jeglicher Grundlage !

Sie sind schlicht und einfach  f a l s c h -und dies vorsätzlich, da die Beschuldigung wider besseres Wissen, d.h. vorsätzlich, in die PM aufgenommen wurde !

 

 

 

Zitat aus Absatz 4 der PM, Satz 2 :

" Stattdessen sollen die Beschuldigten von Anfang an geplant haben, nur soviele Blockheizkraftwerke herzustellen und in Betrieb zu nehmen,wie es zur Vorspiegelung eines nicht existierenden Geschäftsbetriebes erforderlich war. "

Diese Ausführungen in der PM sind regelrecht absurd !

Wie ich auf der Hauptseite ( Inhalt / Kurzdarstellung ) schon ausgeführt habe, begann das " Unternehmen GFE " nur mit einer IDEE !

Da war sonst nichts - keine riesigen Gebäude, keine gigantische Verwaltung, keine Superforschungsabteilung --- halt nur diese IDEE !

Und JEDER konnte " l i v e " miterleben, was da wie heranwuchs und Gestalt annahm, denn schliesslich war jede Woche 2x nachmittags " Tag der offenen Tür " in Nürnberg bei der GFE :

die Renovierung und Einrichtung von Verwaltung und Produktion,

der explosionsartig wachsende Geschäftsbetrieb,

die steigende Anzahl der Mitarbeiter,

um nur einige Aspekte zu nennen.

Insofern hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine sehr einfache Möglichkeit sich vor Ort zu informieren ! 

Ein paar Zahlen :

Ende Mai 2010 wurden die ersten 88 BHKW aus China angeliefert. Größere Mengen an Gensets waren zusätzlich bestellt. Wenn ich mich richtig erinnere : 432 Stück !

Im Juni waren nach meiner Erinnerung kundenseitig ca. 130 Container mit BHKW fest bestellt.

Die Vorgehensweise hierzu war, dass sofort nach dem Eingang einer Bestellung zusammengetragen wurde, was in China zu bestellen war. Hierzu existierte eine Liste, welcher Kunde in welchem Container mit seinem(n) BHKW zu plazieren war um die jeweils max. 150 kW möglichst optimal im Hinblick auf die Container zu belegen.  

Dann trat das Problem mit den Steuerungen der Generatoren auf, welche nur für den Notstrombetrieb / Inselbetrieb ausgelegt waren und nicht für den netzparallelen Betrieb.

Die Hektik, die hierauf folgte war unbeschreiblich !

Jeder fühlte sich berufen dieses Problem zu beheben.

Natürlich erging auch die Anweisung, die nächsten Lieferungen von Gensets in China zurückzuhalten, um diese vor Ort auf den netzparallelen Betrieb umzurüsten.

Zugegebenermassen konnte damals die Organisation der GFE mit der gewaltigen Expansion nicht Schritt halten. Zu viele " falsche " Personen waren am falschen Ort ! 

Es kam, was kommen musste ! Irgendjemand hat die Gensets aus den in China bereits laufenden Aufträgen dann wohl komplett abbestellt, denn .... als die Steuerungsfrage endlich einigermassen zufriedenstellend gelöst war, gab es plötzlich keine Gensets mehr, da diese seitens der GFE storniert worden waren und die Chinesen selbige wohl anderweitig verkauft hatten !

Dies führte dann Mitte August zu dem sogenannten " Russland-Feldzug ". Irgendjemand hatte in Umlauf gebracht, dass man in Russland ähnliche Gensets wie diejenigen aus China kurzfristig in hoher Stückzahl erwerben könne.

" Auf nach Russland " lautete deshalb die Devise, denn Gensets mussten dringend herbei, da der Vertrieb regelrecht nach Gensets schrie !

Dieser " Russland-Feldzug " entpuppte sich als ein wahrer Schlag ins Wasser. Die Stückzahlen, welche die GFE benötigte, konnte keine Firma auch nur annähernd liefern !

Deshalb zurück zu den Chinesen !

Umfangreiche Bestellungen mit langfristigen Lieferabrufen wurden dort getätigt und Anfang November 2010 konnte sogar zusätzlich ein Vertrag mit einer polnischen Firma abgeschlossen werden, die sich verpflichtete, 50 komplette Container jeden Monat zu liefern !

Insofern war abzusehen, dass - einhergehend mit der geplanten Erweiterung der Kapazitäten in Nürnberg - die Lieferengpässe für BHKW spätestens Anfang März 2011 beseitigt sein würden.

Der finanzielle Ausgleich für die Kunden wegen den Lieferterminüberschreitungen konnte problemlos aus den hohen Gewinnen des Verkaufes der BHKW bedient werden, was auch dann offiziell mitgeteilt wurde, indem 15 % des erhaltenen Kaufpreises hierfür eingesetzt werden sollten !

Wo waren wir doch gerade stehen geblieben im Hinblick auf die Vorwürfe in der PM ?????  

Ach ja ----- der nicht existierende Geschäftsbetrieb !!!  Selbst das ZDF zeigt Bilder aus denen hervorgeht, dass die große Halle richtiggehend überquillt von den vielen Maschinen und Containern, die dort --- und auf dem Freigelände --- standen.

Die Staatsanwaltschaft beruft sich hierbei zu gerne auf die wenigen Container, die am Netz waren !

Ja, ja, ---  was bei Airbus normal ist, das billigt man einer Firma natürlich nicht zu, die man unbedingt " platt " machen will :

die Überschreitung von Lieferterminen bei einem neuen Produkt, so wie dies z.B. bei Airbus mit dem A 380 der Fall war !

Vergleichbar ist in jedem Fall hierbei auch die schlechte Informationspolitik der Firmen Airbus und GFE.

Nur, wer gibt schon gerne öffentlich zu, dass und warum man Probleme hat, insbesondere, wenn diese nichts mit den Neuheiten des Produktes zu tun haben, sondern mit Dingen, die man glaubte fest im Griff zu haben. Bei Airbus waren es wohl die Kabelbäume, bei der GFE insbesondere die Steuerungen, die  unternehmensinternen Kompetenzen und Rangeleien und insbesondere das Thema der Anmietung von Stellplätzen. 

Letzteres ist ein nicht enden wollendes Trauerspiel um Genehmigungen, Intrigen, Interventionen der Energiekonzerne etc.

Entscheidend für die Lieferterminüberschreitungen war aber auch noch etwas ganz Anderes !

Im Oktober 2010 stellte sich heraus, dass die GFE mit der Emulsionstechnik nicht weitermachen konnte, ohne sich in strangulierende Abhängigkeiten zu begeben, z.B. wegen Patentansprüchen Dritter etc.

Es gab deshalb nicht nur einen Wechsel in der Geschäftsführung der GFE-Production mbH, sondern auch erneute Kontakte zu uns mit dem Ziel, die Technologie der separaten Einspeisung von Pflanzenöl und Wasser wieder zu etablieren, die bereits von Anfang an geplant war und die auch im Test- bzw. Democontainer bereits installiert war.

Warum man überhaupt in der zweiten Augusthälfte auf die Emulsionstechnik umgestiegen ist, entzieht sich bis heute meiner Kenntnis. Wahrscheinlich, weil diese Technik noch größere Einsparungen an Pflanzenöl in Aussicht stellte. 

Mitte November 2010 waren dann alle Voraussetzungen geschaffen um die  GFE  in eine - im wahrsten Sinne des Wortes - goldene Zukunft zu führen !

Ich selbst hatte dem neuen Geschäftsführer der GFE auferlegt keine Container in der bisherigen Art mehr auszurüsten, da alle Container umgerüstet werden sollten auf die separate Einspeisung von Pflanzenöl und Wasser.

Dass dies bei den Beschäftigten in Nürnberg zu erheblichen Unmutskundgebungen führte, kann man im Internet nachlesen.

Als dann alle Signale auf " GRÜN " standen, kam der 30.11.2010 mit seinen Ereignissen !!

Entschuldigung --- aber wo waren wir in Bezug auf die PM der Staatsanwaltschaft stehen geblieben ??

Ach ja !!

" Nur soviele BHKW zu bauen und in Betrieb zu nehmen, wie für die Vorspiegelung eines tatsächlich nicht existierenden Geschäftsbetriebes erforderlich waren. "

 

Ach ja ---- ganz klar ----- genauso hat die GFE dies gemacht !!

 

Dies zeigen die Lieferungen aus China ebenso wie der Vertrag mit der polnischen Firma oder auch die Vereinbarung mit uns und natürlich die über 70 Mitarbeiter etc. ---- alles nur Schein !!!!!

Ganz klar !!

Deshalb hatten wir ja auch die DEKRA Koblenz für ein entsprechendes Gutachten noch vor Weihnachten einbestellt und der neue Geschäftsführer der GFE-Production musste sich anhören, ob er denn noch alle " Tassen im Schrank habe " der Produktion keine Materialien mehr zur Verfügung zu stellen  !!

 

Klar doch - jeder Cent war vorgesehen um diesen gigantischen Betrug zu speisen, an dem ganz viele, ganz viel verdienen wollten !!

 

Wie diese Darlegungen zeigen ist die WAHRHEIT ganz einfach :

 

nach vielen Irrungen und Wirrungen war die GFE Mitte November 2010 dabei sich zu endgültig und dominierend im Markt zu etablieren ---- und dies musste wohl um jeden Preis verhindert werden !!!!!!!!

 

 

 

Zitat aus Absatz 4 der PM, Satz 3 :

" Die von  den Anlegern eingesammelten Gelder sollen die Beschuldigten überwiegend nicht zur Herstellung von Heizkraftwerken sondern für eigene Zwecke und Zwecke Dritter verbraucht haben. "

 

In diesem Teil der PM kommt der  V o r s a t z  der falschen Darlegung seitens der Staatsanwaltschaft nochmals deutlich zum Ausbruch !!

 

Dies beginnt mit den " Anlegern " !

 

Dies ist vorsätzlich falsch, da es sich um  K ä u f e r  von BHKW handelt !!

 

Es wurden auch keine " Gelder eingesammelt " sondern die Käufer haben den Kaufpreis vorschüssig entrichtet !!!

Nochmals :  bis in den Monat September 2010 hinein gab es im Hause GFE keinerlei Verträge hinsichtlich " Verkaufen und Anpachten " - übrigens ein Verfahren, was unter dem Begriff " Sale and lease back " nicht nur in der Wirtschaft bestens eingeführt ist um z.B. Kapital schöpfen zu können.

Die meisten Verträge datieren aus der Zeit vor bzw. um die Preiserhöhung von Mitte August. Dies waren Kaufverträge, die mit umfangreichen Garantien ausgestattet waren.

Auch dies war der Staatsanwaltschaft bekannt !

In der PM wird somit gegen besseres Wissen, d.h. vorsätzlich, ein ganz anderer Eindruck erweckt !

Die Gelder der Käufer sollen überwiegend für eigene Zwecke und für Zwecke Dritter  "  v e r b r a u c h t   " worden sein !!!

Es ist im Vertragsrecht eines Kaufvertrages absolut unstrittig, dass der Verkäufer die Leistung schuldet und der Käufer den Kaufpreis.

Wird dieser Kaufpreis vorab entrichtet, so darf der Verkäufer nur den Teil des Kaufpreises nach seinem Ermessen anderweitig verwenden, welcher nicht zur Erstellung der Leistung an den Käufer benötigt wird.

Dieser Anteil betrug bei der GFE ca. 50 % des Kaufpreises !!!

Zieht man hiervon die 15 % des Kaufpreises ab, mit welchen die GFE ihre Kunden wegen der Überschreitung der Liefertermine entschädigen wollte, so bleiben immer noch 35 % übrig, die zur freien Verfügung der GFE waren.

 

In Zahlen :

 

Bei Einnahmen von ca. 60 Mio EUR incl. MWST verbleiben ca. 51 Mio. EUR an reinen Kaufpreiszahlungen.

 

Hiervon 50 % sind ca. 25,5 Mio. EUR zur freien Verfügung für die GFE.

 

Davon nochmals 15 % abgezogen für die Entschädigungszahlungen an die Kunden ergibt eine Summe von ca. 18 Mio EUR, über welche die GFE frei verfügen konnte ---   o h n e   ihre Gegenleistung = Installation des BHKW in einem Container etc. zu gefährden !!

Nun zum Begriff " verbraucht " in Bezug auf Geld.

" Verbraucht " bedeutet soviel wie " unwiderbringlich ausgegeben ", z.B. in einer Spielbank  verzockt oder sonstwie zur direkten Finanzierung von Konsum verwendet.

Der Begriff " überwiegend " besagt in diesem Zusammenhang, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass über 25 Mio. EUR seitens der Beschuldigten zur Finanzierung des privaten Konsums bzw. des Konsums Dritter verwendet wurden.

Dies ist eine geradezu ungeheuerliche Beschuldigung !

 

Wohlgemerkt :

 

 

G e l d a n l a g e n  im In- und Ausland werden von der Beschuldigung der Staatsanwaltschaft nicht erfasst, da solche Gelder zurückholbar sind im Falle, dass diese benötigt werden sollten bzw. - bei Immobilien -- beleihbar sind, bis auf den Teil der Gelder , der davon nicht mehr rückholbar ist, z.B. durch Währungsverluste oder Kosten in Zusammenhang mit der Anlage des Geldes.

Aus dem Fragebogen auf Seite 3 ist ersichtlich, dass vielen Kunden und Vermittlern bekannt war, das die GFE den Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten in die Schweiz verlagern wollte.

Dies geschah auch vor dem Hintergrund, dass die Schweiz für die geplante, europaweite Expansion der GFE-Group als idealer Standort angesehen wurde.

 

In den Gläubigerversammlungen der Insolvenzverfahren wurde aufgezeigt, dass allein bei der GFE Energy AG in der Schweiz ca. 12,3 Mio. vorhanden sein sollen.

Rechnet man hierzu die gesamten Investitionen in Renovierung und Einrichtung der Gebäude, den Kauf der jeweiligen Einrichtungen, die bereits für den laufenden Betrieb geleisteten Aufwendungen in Verwaltung, Vertrieb und Produktion sowie die Anzahlungen auf die bestellten Maschinen, so braucht man noch nicht einmal einen Computer um festzustellen :

 

diese groteske Beschuldigung der Staatsanwaltschaft ist ebenso vorsätzlich falsch wie alle anderen Beschuldigungen in

der Pressemeldung der Staatsanwaltschaft vom 30.11.2010 auch !!

  

 

Fazit :   

Die Durchführung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen die GFE-Group ist  u n r e c h t m ä s s i g    !!

Besonders pikant wird diese " Unrechtmässigkeit ", wenn es stimmt, was mir soeben berichtet wird ( 08.07.2011 ) :

Die Staatsanwaltschaft soll sich schon sehr früh im Jahr 2010 mit der GFE beschäftigt haben und zwar im Zuge von turnusmässigen Anzeigen auf der Basis des Gesetzes über die Geldwäsche. So müssen wohl alle Überweisungen von mehr als 8.000 EUR seitens der Banken automatisch an die Staatsanwaltschaft gemeldet werden, die dann entscheidet, ob sie tätig werden will oder nicht.

Geht man somit davon aus, dass sich deshalb die Staatsanwaltschaft Nürnberg bereits im Frühjahr 2010 mit der GFE beschäftigt hat, so brechen alle in der Pressemitteilung genannten Beschuldigungen in sich zusammen wie ein Kartenhaus. Denn dann wäre ja die Staatsanwaltschaft von Anfang im Bilde gewesen, wie die Realität bei der GFE aussah !

 

 

 

Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit :

Geht man davon aus, dass der Staatsanwaltschaft tatsächlich eine oder sogar mehrere Anzeigen vorlagen, evtl. sogar anonym, die nichts mit Geldwäsche zu tun hatten, dann ergibt sich - unter der Voraussetzung, dass die Staatsanwaltschaft vorher noch nicht mit der GFE befasst war - weiterhin die folgende Variante :

für diese Anzeigen, die dann aber wohl schon vor November 2010 hätten vorliegen müssen wegen dem behördlichen Ablauf eines solchen Ermittlungsverfahrens, sind nur äusserst schlampige Vorermittlungen angestellt worden, so nach dem Motto " Na, solche Fälle kennen wir doch zur Genüge ".

Dann heisst es auch sehr schnell " Hey, Richter, lass mal eine Reihe Haftbefehle rüberwachsen und mach mal die folgenden Konten dicht, wir wollen den Laden mit großer Mannschaft ( volles Programm !! ) komplett hoch nehmen ! " 

Der Richter ist dann natürlich auch sehr schnell bei der Sache, da auch er " solche Fälle " zur Genüge kennt !

NUR :  in einem solchen Fall hätte man  s p ä t e s t e n s   Mitte Dezember 2010 genügend Beweise an der Hand gehabt um das Ermittlungsverfahren sofort einstellen zu müssen, was ich auch Herrn Oberstaatsanwalt Träg in einer längeren Mail am 14.12.2010 mitgeteilt habe mit dem Angebot über den Inhalt dieser Mail sofort eine eidesstattliche Versicherung abgeben zu wollen !  Herr OSta Träg hat den Eingang dieser Mail bestätigt !

Zu dieser " Eidesstattlichen Versicherung " = meiner Zeugenaussage, kam es dann aber erst am 25.01.2011 - und auch nur deshalb, weil ich richtiggehend " um diese Zeugenaussage gebettelt habe " wie Markus Gailfuß auf seiner Homepage schreibt !

WARUM musste das Ermittlungsverfahren spätestens Mitte Dezember 2010 eingestellt werden ?

Die Firma GFE war in vollem Geschäftsbetrieb ! Alle Unterlagen waren greifbar und man konnte Mitarbeiter entsprechend direkt befragen um zu erfahren wie die Realität war :

 

 

 

 

 

 

 

Man beachte die Stückzahlen und die Nummer des jeweiligen Lieferabrufes !!

Weiterhin sind dort auch Preise enthalten sowie Transportkosten und Verpackungskosten.

Zum Vergleich : der Verkaufspreis für eine 150 kW Anlage betrug ca. 105.000 EUR v o r  der Preiserhöhung am 15.08.2010 !

 

Jetzt schauen wir hier mal rein : in die StPO !!

 

 

 

 

Strafprozeßordnung  

                                                         §  160

 

(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

(3) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.

(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.

Diesen gesetzlichen Regelungen haftet ein gravierender  MANGEL  an !

Während überall im Rechtswesen gilt, dass Kläger und Beklagter    z w e i    verschiedene Parteien sein müssen, ist dies bei der Staatsanwaltschaft nicht der Fall !

Hier entscheidet ein Staatsanwalt eigenherrlich, was, wie, ob überhaupt und in welcher Gewichtung er untersucht bzw. erforscht !

Wie der Fragebogen auf Seite 3 zeigt, sind mehr als 50 % der Befragten der Ansicht, dass die Staatsanwaltschaft lediglich einseitig zu Lasten der Beschuldigten ermittelt --- und nur 1 Person erachtet die Ermittlungen als ausgewogen.

Ganz anders sieht dies z.B. die Generalstaatsanwaltschaft :

 

 

 

 Aus diesem Schreiben geht aber auch noch ein anderer Zustand / Umstand als äusserst problematisch hervor : 

Die Staatsanwaltschaft beantragt z.B. eine Arrestierung und legt dem Richter hierzu Unterlagen vor.  Dieser Richter hat in den meisten Fällen überhaupt keine Möglichkeit ermessen zu können, was ihm da so vorgelegt wird, da ihm hierzu keine Zeit und kein Personal ( z.B. in der Art einer Gegen-Staatsanwaltschaft )  zur Verfügung steht.

Im Fernsehen ist dieses Problem schon gelöst ! Da haben die berühmten Strafverteidiger immer noch ihre eigenen Ermittler zur Hand um auch zugunsten ihres Mandanten zu ermitteln.

Dieses Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft offenbart aber auch noch einen weiteren gravierenden Mangel im Strafrecht :

 

Ein " Ping-Pong-Spiel " zu Lasten der Betroffenen und evtl. sogar zu Lasten Dritter ! !

 

Ping :   Staatsanwaltschaft beantragt Arrestierung von Vermögenswerten des/der Beschuldigten.

 

Pong :  Richter stellt den Beschluss aus. 

 

Ping  :  Generalstaatsanwaltschaft sagt, da können wir nichts machen. Das hat der Richter gemacht ! 

 

Pong :   Richter ist unabhängig sagt der Gesetzgeber. Ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.

Ping :  Staatsanwaltschaft sagt zur Generalstaatsanwaltschaft :  Aufgrund   u n s e r e r  Ermittlungen ist dies alles so in  

             Ordnung !

Frage :  wer überprüft, ob die Staatsanwaltschaft  t a t s ä c h l i c h  in beide Richtungen ermittelt hat ?

Im Klartext :

Die Generalstaatsanwaltschaft macht sich nicht selbst vor Ort kundig !

Sie ist ein reiner, zahnloser Papiertiger, der frisst, was ihm vorgesetzt wird !

Wie kann eine Aufsichtsbehörde so vorgehen, wenn ganz konkrete Anhaltspunkte vorliegen für ein Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft ( ==> einseitige Ermittlungen !! ) ?  Warum hört man nicht mal diejenigen persönlich an, die solche Beschwerden vorbringen ???? 

Schauen wir uns nun mal ein weiteres Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft an :

 

 

                                                                      

Erkennen Sie das " Ping - Pong - Spiel ", welches hier in Vollendung zelenbriert wird, da das OLG noch mitspielen darf !!

Glauben Sie aber ja nicht, dass damit die Liste der Mitspieler vollständig ist !

Bei weitem nicht :

Raten Sie mal, auf der Basis welcher Unterlagen diese Instanzen alle operieren ??

RICHTIG :   auf den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft.

                      Diese Akten bzw. Aussagen werden nicht nur von diesen o.g. Instanzen herangezogen, sondern auch von

                      anderen Gerichten benutzt um z.B. dingliche Arrestierungen vorzunehmen und auch mal gerade so eben

                      neue Haftbefehle auszustellen :

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/gfe-blockheizkraftwerke-a-geschaedigten-gelingt-sicherung-von-anspruechen

 

 

Gilt die " Unschuldsvermutung " nicht mehr ???

Wie kann es zu solchen Urteilen kommen ????

Hierbei sind " AG Augsburg " und " AG Baden-Baden " bei weitem kein Einzelfall !

Für das Finanzgericht Baden-Württemberg gilt diese " Unschuldsvermutung " als sogenanntes  Rechtsprinzip in jedem Fall :

Sie sehen, es geht auch anders !!

 

 

 

Wenden wir uns nun einmal von den Staatsanwaltschaften ab und den Gerichten zu.

Hier kommt zunächst dem Amtsgericht eine zentrale Rolle zu, da dieses ja die Anträge der Staatsanwaltschaft und auch anderer Personen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren zu bescheiden hat.

Und da sieht es so richtig übel aus !!

Ich hatte schon darauf verwiesen, dass die Richter immer nur das zu sehen kriegen, was da auf dem Teller vor ihnen angerichtet wurde. Sie haben kaum die Möglichkeit mal über den Tellerrand hinweg zu schauen, insbesondere dann nicht, wenn es mal wieder schnell gehen muss !

Ist ein Beschluss dann erst mal ergangen, dann heißt es für den Richter : „ Wie ergangen, so mitgehangen ! „

Insofern sind natürlich dann auch alle Beschwerden von dritter Seite im Hinblick auf die Auswirkungen eines Beschlusses nicht von Erfolg gekrönt, da ein Richter – aus verständlichen Gründen – seinen eigenen Beschluss nicht unterlaufen wird !

Also geht man in die nächste Instanz – das Landgericht !

Und erlebt sein „ blaues Wunder „ !!

Denn : viele Richter in Nürnberg waren früher mal Staatsanwälte, man kennt sich und alle Vorteile, Schwächen und insbesondere die gegenseitigen Abhängigkeiten, die das derzeitige staatsanwaltschaftliche Systems begründet !

Dies hat dann logischerweise direkten Einfluss auf die Abfassung von Beschlüssen !

Beispiel : die Sache mit dem Insolvenzantrag der GFE mbH.

 

Hintergrund :

Die GFE mbH hatte beim Landgericht Nürnberg Beschwerde eingelegt hinsichtlich des Beschlusses des AG Nürnberg das vorläufige Insolvenzverfahren einzuleiten.

Die GFE mbH bezieht sich hierbei darauf, dass Herr Teichelmann nicht mehr Geschäftsführer der GFE mbH gewesen sei zum Zeitpunkt der Antragstellung und dass deshalb die Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens nicht rechtens sei.

Nach über einem Monat !! hat das Landgericht Nürnberg diese Beschwerde aus formalen Gründen zurückgewiesen.

Diese Begründung ist absolut unverständlich !

Ich habe einmal an der Hochschule gelernt, dass es oberste Pflicht sei eines Gerichtes den „ Willen der Beteiligten „ zu erkunden. Und dies hätte man innerhalb von einer Woche problemlos tun können, denn dazu hätte man lediglich die beiden inhaftierten Gesellschafter Horst Kirsten und Karl-Heinz Zumkeller befragen müssen und auch problemlos können, denn diese sind schliesslich auf der Basis eines Arrestbeschlusses des AG Nürnberg inhaftiert worden !

Warum hat das Landgericht dies nicht getan ? Das erfahren Sie über die folgende Beschwerde beim Landgericht in Nürnberg :

 

 

 

 

Aus Seite 8 der Begründung zu diesem Beschluss heisst es :

Diese Art der " Urteilsfindung ohne Prozess " des Landgerichtes Nürnberg-Fürth ist einfach erschreckend ! 

 

NUR : das Amtsgericht Nürnberg kann dies noch viel besser !

Betrachten wir dazu diesmal das Bürgerliche Gesetzbuch ( BGB ) :

Bürgerliches Gesetzbuch

 

 

                                                                                    §  181

Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.

Das OLG Hamm führt 1983 dazu wie folgt aus : " Die Beschränkungen des § 181 BGB sind einer jeden Vertretungsmacht immanent; das Verbot des Selbstkontrahierens gilt also für Vertretungen jeglicher Art, sowohl für gewillkürte als auch für gesetzliche und damit auch für "

Die Amtsgerichte sind nicht vom " Himmel gefallen " sondern sie sind " Vertreter " !

Sie vertreten im Fall von Nürnberg den Bayerischen Staat vor Ort.

Und was tut nun das Nürnberger Amtsgericht :  Es nimmt mit sich selbst Rechtshandlungen vor !!

 

 

 

 

 

 

 

Ist doch hübsch - nicht war ??

Erst wird gepfändet und dann wird plattgemacht, weil die Firma halt nicht mehr zahlen kann !!

Sie sind der Ansicht, der § 181 BGB trifft nicht zu, da dies jeweils andere Richter beschlossen haben ?

Da täuschen Sie sich aber gewaltig !  Schauen Sie mal in den  " Pfändungsbeschluss " .

Da steht : "  Freistaat Bayern, vertreten von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth "

Die Vertretung des Freistaates Bayern ist das Amtsgericht - ebenso wie dies die Staatsanwaltschaft ist und nicht der

einzelne Staatsanwalt - dieser ist nur " Erfüllungsgehilfe " oder so etwas ähnliches !

IM KLAR-TEXT :  die Durchführung des Insolvenzverfahrens ist von Anfang an nichtig !

                               Diese Verfahren hätten niemals durchgeführt werden dürfen !

                               Hierauf habe ich bereits  v o r  der Eröffnung des Verfahrens gegen die GFEmbH in Form einer

                               Beschwerde nach GG § 17 hingewiesen, die dann - natürlich - vom Landgericht Nürnberg-Fürth

                               abgelehnt wurde :

 

                      

Schauen wir dazu mal in die ZPO :

Zivilprozessordnung  

     

                                                                                      § 945

Erweist sich die Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt oder wird die angeordnete Maßregel auf Grund des § 926 Abs. 2 oder des § 942 Abs. 3 aufgehoben, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung der angeordneten Maßregel oder dadurch entsteht, dass er Sicherheit leistet, um die Vollziehung abzuwenden oder die Aufhebung der Maßregel zu erwirken.

Die Anordnung eines " vorläufigen Insolvenzverfahrens " kommt einer einstweiligen Verfügung gleich !!

Was meint eigentlich das StGB zu dieser Sache ?

Strafgesetzbuch

                                                                § 266

 

 

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ach ja, zu den 29.439.512 EUR, die da gepfändet werden sollten, äussert sich das StGB

natürlich auch :

 

                                                                §  267

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

 

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

 

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

 

 

 

Aber das Amtsgericht Nürnberg kann noch viel mehr !!

So wird nichts unversucht gelassen, die   G l a u b w ü r d i g k e i t   von potentiellen Zeugen zu erschüttern :

 

Z u s a m m e n f a s s u n g  :

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen die GFE - Gesellschaften ist von Anfang an unrechtmässig  ! !

Die dazu veröffentlichte Pressemitteilung ist vorsätzlich gefälscht worden !!

Die Generalstaatsanwaltschaft, das Landgericht und das Oberlandesgericht decken die Machenschaften von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht !!

Dabei ist der Sachstand    vö l l i g   klar : 

 

**
Emittlungsverfahren gegen die GFE-Group in Nürnberg

**

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Träg,

wie Ihnen sicherlich mittlerweile bekanntgeworden ist, sind wir seit

26. 04. 2010 bis dato

Kooperationspartner der GFE-Group in Nürnberg, schwerpunktmässig

der GFE Production GmbH.


Nachdem die entsprechende Pressemitteilung mittlerweile auch von
Ihrer Pressestelle - für jedermann zugänglich - veröffentlicht wurde,
möchte ich ausdrücklich feststellen, dass die erhobenen Vorwürfe
absolut unhaltbar und unzutreffend sind.

Ich verweise hierzu :

auf Unterlagen, unsere Kooperation mit der GFE betreffend, die Sie im
Hause der GFE beschlagnahmt haben, insbesondere von mir gefertigte
Sprachfiles, Dokumente, PowerPointPräsentationen und den USB-Stick,
den ich am 29.11.2010 per Einschreiben an die Geschäftsführung der
GFE Production gesandt habe,

auf die Darlegungen auf meiner Homepage www.hans-ullrich-strunk.de

auf den Sachverhalt, dass wir in der gesamten Zeit des Zusammenwirkens
keinerlei Anzeichen auch nur für einen der von Ihnen vermuteten
Tatbestände erkennen konnten.

auf den für mich nicht nachvollziehbaren Vorgang, wie sich die Staatsanwaltschaft
und auch das ZDF - Frontal21 - zu diesem massiven Vorgehen hinreissen
lassen konnten - ohne sich vorher kundig zu machen !
Ich verweise hierbei insbesondere auf den derzeitigen Stand der Technik im
Automobilbau unter dem Aspekt der Verbrauchswerte von Dieselmotoren
( ===> die BHKW der GFE bestehen aus Dieselmotor + Generator ! ),
die Informationen im Internet, z.B. auf das Pflanzenöl-BHKW, was von
Prof. Konstantin Meyl in der Entwicklung begleitet wurde. Dieses BHKW
verbraucht nur 25 % Rapsöl, der Rest ist Wasser !! Ich rede hier vom
technischen Stand Ende 2009 !!
Ein Stand, der bereits seit 1992 für Dieselmotore dokumentiert ist - aber,
warum auch immer - bisher nicht angewandt wird.

weiterhin darauf, dass es sich bei den Kunden der GFE nicht um " Anleger "
handelt sondern um " Käufer ".
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, gilt in Bezug auf einen Kaufvertrag das Prinzip
von Leistung und Gegenleistung.
Welcher Schaden soll denn hier eingetreten sein ???
Wenn überhaupt, dann in einigen Fällen höchstens ein Schaden aus Verzug
wegen des Überschreitens von Lieferzusagen.
Oder was sonst ???
Und diese wenigen Verzugsschäden hat die GFE ja wohl auch bedient oder sagen
die betreffenden Personen in den Internet - Foren die Unwahrheit ?

darauf, dass ich es für schier unmöglich halte, dass Gelder " zweckentfremdet "
verwendet worden sind.
Zweckentfremdet bedeutet für mich in diesem Zusammenhang, dass die GFE ihre
Gegenleistung zur Kaufpreiszahlung nicht mehr erfüllen konnte, weil sie ausgeblutet
wurde.
Dies erscheint mit kaum glaubhaft - und zwar deshalb :
Die GFE benötigt bei ordnungsgemässer Wirtschaftsführung lediglich ca 30 %
aus der Kaufpreiszahlung des Kunden um die Gegenleistung, d.h. die Lieferung
und Installation des BHKW im Container, bewirken zu können.
Der Rest des Kaufpreises ist schlicht und einfach Überschuss !

darauf, dass am 15.11.2010 mit uns ein weiterer Kooperationsvertrag geschlossen
wurde mit Wirkung bis zum März 2011.
Wir erkennen hieraus, dass das Geschäftsmodell der GFE langfristig angelegt ist !


Last but not least.

Wenn ein hochinnovatives Produkt p a r a l l e l zur Serienreife entwickelt und
gleichzeitig damit hergestellt wird, dann kommt es schnell zu einer " nicht
ordnungsgemässen Wirtschaftsführung " mit allen denkbaren Facetten.
Muss man hierzu gar die gesamte Produktion erst noch aufbauen, so macht dies
die Dinge auch nicht gerade einfacher.
Es treten viele Probleme auf - auch solche, die man von der Art und vom Umfang
her nicht im Kalkül hatte.


Aus all diesen Gründen möchte ich Sie bitten, die GFE Group unverzüglich wieder
in den Stand zu versetzen, der v o r dem 30.11.2010 bestand !

Oder wollen Sie mit ansehen wie sich dieses hochinnovative und hochprofitable
Unternehmen dem Diktat beugen muss, dass man - nach dem eingetretenen Fall
des Unmöglichwerdens der weiteren Geschäftsausübung - max. 3 Wochen Zeit
hat, um ein Unternehmen zu sanieren ?
Diese " Eieruhr " läuft für die GFE am 22.12.2010 ab !


Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Ullrich Strunk

Postfach 1221 D-57621 Hachenburg


N.S. Sollten Sie diese Darlegungen in Form einer eidesstattlichen Aussage
benötigen, so bin ich gerne bereit, dies unverzüglich nachzuholen !

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